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Unsere Leistungen
- Familienappartement mit Dusche/WC, Balkon/Terrasse und Vollpension mit Frühstücks- und Mittagsbuffet (alternativ ein Lunchpaket bei Ausflügen) sowie kalt-warmes Abendbuffet
- Ferienwohnungen mit Dusche/WC, Pantry-Küche und Terrasse zur Selbstverpflegung („Brötchenservice“ zubuchbar)
- Kinderbetreuung von 3 - 17 Jahren, i.d.R. in 3 Altersgruppen
- Familienprogramm: z.B. z.B. Entspannungs- und Aktivkurse wie Yoga, Pilates sowie gemeinsame Familienausflüge
- Freie Nutzung unserer hauseigenen Wellness-Oase mit Bio- und finnischer Sauna
- Ermäßigter Eintritt im Alternativen Bärenpark Worbis
- Rund um das Haus: Beachvolleyball- und Fußballfeld, große Spiel- und Freifläche, Abenteuerspielplatz, Feuerstelle, Grillplatz, Tatico Kaffee Bar mit Biergarten
- Kostenlose Parkmöglichkeit und kostenloses Laden an E-Schnellladesäulen (Typ 2 22kw)
- Kostenloses WLAN an der Rezeption
- Gegen Gebühr: hauseigene Kegelbahn (10 Min. = 1 €)
Urlaub im Familienappartement
2025 | Gemeinnütziger Preis* | Standardpreis |
---|---|---|
Erwachsene** | 329,50 € | 362,50 € |
Kinder 12-17 | 280,00 € | 307,00 € |
Kinder 7-11 | 231,00 € | 252,50 € |
Kinder 3-6 | 181,00 € | 199,00 € |
Kinder 0-2 | frei*** | frei*** |
Urlaub in der Ferienwohnung
Pauschalpreis pro Wohnung für 5 Übernachtungen inkl. Kinder- und Freizeitprogramm, zzgl. einmaliger Endreinigungspauschale von 95,00 €, Bettwäsche und Handtücher nicht im Preis inbegriffen und können vor Ort für 10,00 € geliehen werden. Auch sieben Nächte buchbar.
2025 | Gemeinnütziger Preis* | Standard |
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525,00 € | 600,00 € | |
5./6. Person | 14,00 €/Tag | 15,00 €/Tag |
Kinder 0-2 | frei | frei |
* Der gemeinnützige Preis gilt für Familien unter bestimmten Einkommensgrenzen bzw. mit einem Attest Ihres Hausarztes für "besondere Erholungsbedürftigkeit", für Senioren ab 75 Jahren und Personen mit Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50).
** Der Einzelzimmer-Zuschlag für Erwachsene beträgt 10 € pro Nacht.
*** Frei im Zimmer der Eltern / im separaten Zimmer 9 € pro Nacht.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um im Krankheitsfall oder anderen Umständen, an denen Sie den Urlaub nicht antreten können, abgesichert zu sein. Gern vermitteln wir Ihnen eine kostenpflichtige Reiserücktrittsversicherung. Sprechen Sie uns einfach an.
Bitte beachten Sie: Die Weltgesundheitsorganisation nennt die COVID-19-Krankheit seit dem 11. März 2020 offiziell eine Pandemie. Ist ein Ausschluss der Pandemie in den Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung enthalten, greift dieser für alle Versicherten, die an COVID-19 erkrankt sind.