Die Preise 2026 gelten bis zum 04.01.2027
1 Übernachtung mit Vollpension | Preis E Ermäßigt* | Preis S Standard |
|---|---|---|
| Erwachsene Vollpension | 66,50€ | 72,00€ |
Kinder 12 bis 17 Jahre Vollpension | 56,50€ | 58,00€ |
Kinder 7 bis 11 Jahre Vollpension | 47,00€ | 51,00€ |
| Kinder 3 bis 6 Jahre Vollpension | 31,00€ | 33,50€ |
| Kinder 0 bis 2 Jahre Vollpension | frei | frei |
| Einzelzimmer für Kind unter 3 Jahre | 38,00€ | 40,50€ |
| Einzelzimmerzuschlag / Person / Tag | 15,00€ | 15,00€ |
| Kurzzeitzuschlag bis 2 Übernachtungen / Tag | 15,00€ | 20,00€ |
Die Preise für unsere Freizeiten finden Sie unter Angebote - Familienfreizeit.
In diesen Situationen können Sie vergünstigt bei uns Urlaub machen:
Der Nachweis eines Einkommens unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze kann durch den letzten Lohnsteuerbescheid erbracht werden. Mithilfe des Berechnungsformulars können Sie überprüfen, ob Sie Anspruch auf den ermäßigten Preis haben. Außerdem kann der Nachweis auch durch einen Sozialhilfebescheid, Bürgergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Nachweis über Kinderzuschlag, BAB-Bescheid oder BAföG-Bescheid erfolgen.
Die Preise 2027 gelten vom 27.12.2027 bis zum 04.01.2028
1 Übernachtung mit Vollpension | Preis E Ermäßigt* | Preis S Standard |
|---|---|---|
| Erwachsene Vollpension | 69,00€ | 76,00€ |
Kinder 12 bis 17 Jahre Vollpension | 58,50€ | 65,00€ |
Kinder 7 bis 11 Jahre Vollpension | 48,50€ | 54,00€ |
| Kinder 3 bis 6 Jahre Vollpension | 39,50€ | 43,00€ |
| Kinder 0 bis 2 Jahre Vollpension | frei | frei |
| Einzelzimmer für Kind unter 3 Jahre | 39,50€ | 42,50€ |
| Einzelzimmerzuschlag / Person / Tag | 15,00€ | 15,00€ |
| Kurzzeitzuschlag bis 2 Übernachtungen / Tag | 15,00€ | 20,00€ |
In diesen Situationen können Sie vergünstigt bei uns Urlaub machen:
Der Nachweis eines Einkommens unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze kann durch den letzten Lohnsteuerbescheid erbracht werden. Mithilfe des Berechnungsformulars können Sie überprüfen, ob Sie Anspruch auf den ermäßigten Preis haben. Außerdem kann der Nachweis auch durch einen Sozialhilfebescheid, Bürgergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Nachweis über Kinderzuschlag, BAB-Bescheid oder BAföG-Bescheid erfolgen.